Sehr geehrte Angler/innen
Mit diesem Beitrag möchten wir auf die Änderung der Gewässerordnung der Mindener IG hinweisen.
Mit dem Beschluss vom 01.08.2024 des Vorstand und Beirates, wird folgendes in die Gewässerordnung der Mindener IG eingefügt.
Beschlussfassung:
“ Die Benutzung eines sogenannten “Wallerholzes“, sowie anderer, Lärm verursachender Vorrichtungen ähnlicher Bauart, die ebenfalls geeignet sind, die Nachbarschaft zu stören, ist den Inhabern von Jahresfischereierlaubnisscheinen bei der Ausübung des Fischereirechts in den Gewässern der Mindener Interessengemeinschaft der Fischereivereine e.V. ab 02.08.2024 zunächst unbefristet untersagt.“
Ich bitte das alle Angler/innen dieses Verbot befolgen. Dieser Beschluss musste kurzfristig erfolgen, um rechtliche Folgen wie z.B. Sperrungen einzelner Gewässerabschnitte und weiter Konfrontationen mit Anwohner sowie dem Kreis Minden-Lübbecke zu verhindern.
Die Änderungen werden im nächsten Jahr Einzug auf die Erlaubnisscheine finden. Des weiteren werden die Gewässerordnungen zum Geschäftsjahr 2025 der Mindener IG neu angepasst und gedruckt.
Bei Rückfragen bitte die Kommentarfunktion nutzen.
Der Vorstand der Mindener IG
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